Nutzung von Tiefenbrunnen im Landkreis Passau

Bericht Vilshofener Anzeiger vom 7.8.2021

So unterschiedlich entscheiden Landratsämter!! 

Das Landratsamt Deggendorf erlaubt mit Bescheid vom August 2020 der Gemeinde Oberpöring die Nutzung des gemeindlichen Tiefbrunnen nur noch für 5 Jahre. Es dürfen jährlich 50.000 Kubikmeter Trinkwasser gefördert werden.

Das Landratsamt Passau erlaubt der Gemeinde Aldersbach die Nutzung des Tiefbrunnens (152 m tief) zwar nicht für die beantragten 20 Jahre, aber immerhin darf der Brunnen weitere 10 Jahre genutzt werden und die Fördermenge wird sogar von 180.000 Kubikmeter auf 230.000 Kubikmeter erhöht.

An diesem Beispiel sieht man, wie unterschiedlich die Landratsämter die Nutzung von Tiefenbrunnen zu Trinkwasserförderung bewerten und genehmigen.

Warum der Deggendorfer Landrat Christian Bernreiter hier deutlich strenger ist als der Passauer Landrat Raimund Kneidinger kann man nicht verstehen. An der Beratung durch die Fachstelle kann es nicht liegen, denn für beide Landkreise ist das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf zuständig. Kann es daran liegen, dass die Landräte nicht miteinander reden? Dürfte auch nicht sein, da ja Landrat Bernreiter der Sprecher der Bayerischen Landräten ist.

 

Übrigens: Im Ortsteil Walchsing liegt bereits eine Leitung der Fernwasserversorgung Bayerischer Wald.


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