Vor einigen Tagen ist der Bescheid des Landratsamtes Deggendorf veröffentlicht worden.
Wie zu erwarten, hat das Landratsamt Deggendorf die längerfristige Nutzung des vorhandenen Trinkwasserbrunnen verboten.
Der Brunnen darf nur noch bis zum 31.12.2026 als Trinkwasserbrunnen genutzt werden.
Im Rahmen des Anhörungsverfahren wurden 226 Einzeleinwendung und 661 gleichförmige Einwendungen der Interessengemeinschaft PRO EIGENWasser, Wasserversorgung beim Landratsamt Deggendorf sowie die Einblendung der Gemeinde Oberpöring vorgebracht. Ebenfalls haben eine Anzahl an Fachverbänden Stellungnahmen abgegeben. In der Online Konsultation wurden die Einwände der IG PRO EIGENWasser in einem Schreiben nochmals erläutert und vertieft.
Diese Vielzahl an Einwendungen wurden durch das Wasserwirtschafts-amt Deggendorf als Staatlicher Sachverständiger bewertet und entsprechende Begründungen verfasst. Das Landratsamt Deggendorf hat als zuständige Behörde nun diesen Bescheid erlassen.
Gegen diesen Bescheid kann mit monatlicher Frist (16.9.2021) beim Verwaltungsgericht in Regensburg Einspruch eingelegt werden.
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