Auszug aus der Regierungserklärung von Umweltminister Thorsten Glauber am 28.10.2020 im Bayerischen Landtag
Die Trinkwasserversorgung als eine Leistung der Daseinsvorsorge gehört nach Art. 57 der Bayerischen Gemeindeordnung zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden. Die Gemeinden sind (...) verpflichtet, die aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderlichen Einrichtungen zur Versorgung mit Trinkwasser herzustellen und zu betreiben.
Genau dieser Verpflichtung möchte die Gemeinde Oberpöring nachkommen und deshalb weiterhin Trinkwasser aus der gemeindlichen Wasserversorgung fördern und der Bevölkerung zur Verfügung stellen.
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