Warum Landrat Christian Bernreiter uns die gemeindliche Wasserversorgung nehmen will!

Landrats Christian Bernreiter hat in der Pressemitteilung vom 20.10.2020 die Argumente dargelegt, die gegen eine weitere Nutzung der gemeindlichen Wasserversorgung Oberpöring über den 31.12.2025 hinaus sprechen.

 

Die IG PRO EIGENWasser, Wasserversorgung Oberpöring wird nachfolgend diese Argumente entkräften.

 

1. Schutz des Tiefengrundwassers  für nachfolgende Generationen:

Landrat Bernreiter stützt seine Aussage, dass das Oberpöringer Tiefengrundwasser nur noch zeitlich befristet bis 31.12.2025 genutzt werden darf, auf den Beschluss des Bayerischen Landtags vom 1.7.1994 und auf das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 1.9.2013.

In den beiden Textstellen finden sich nur Festlegungen zu Zielen, Grundsätzen und Visionen, es sind dort keine konkreten Verbote zu finden, dass das Tiefengrundwasser in Oberpöring nicht über das Jahr 2025 hinaus gefördert werden darf.

 

Warum hat die Staatsregierung das Verbot der Förderung von Tiefengrundwasser zu Trinkwasserzwecken nicht in das Bayerische Wassergesetz (BayWG) geschrieben?

 

Unsere Antwort:

Weil sie wissen, dass ohne Tiefengrundwasser die Trinkwasserversorgung in Bayern nicht gewährleistet werden kann.

Daher dürfen in Bayern 311 Kommunen/Zweckverbände118 Mio. Kubikmeter Trinkwasser pro Jahr fördern. Die Genehmigung gilt für 20-30 Jahre. (Quelle: Landtagsdrucksache 17/18564)

 

 

2. Alternativen zum Tiefenbrunnen in Oberpöring:

Landrat Christian Bernreiter erklärt, dass die Alternativprüfung der Gemeinde erst im dritten Anlauf (Fassung vom 27.2.2020) vollständig und prüfbar war. 

Damit sich der Leser selber ein Bild machen kann, haben wir von den 3 Alternativprüfungen das jeweilige Fazit der Gutachter nebeneinander gestellt.

Alternativprüfung vom 24.7.2017: Fazit

Alternativprüfung vom 9.7.2019: Fazit

Alternativprüfung vom 26.2.2020: Fazit


Wie unschwer zu erkennen ist, kamen die Gutachter in allen drei Alternativprüfungen zu dem fast identischen Fazit:

Die bestehende Wasserversorgung sollte für weitere 25 Jahre betrieben werden!!

Wenn Landrat Christian Bernreiter davon spricht, dass es ja auch den Bau eines Quartärbrunnens in die ersten Grundwasserschicht als Alternative gäbe, verkennt er die Wirklichkeit und zeigt Erinnerungslücken.

 

Übrigens: Nach Darstellung von Bürgermeister Thomas Stoiber und der Verwaltung der Gemeinde Oberpöring wurde das Thema bei einem Gespräch am 6. Mai 2019 mit Landrat Christian Bernreiter und dem Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf besprochen und gemeinsam entschieden, dass der Quartärbrunnen wegen seines großdimensionalen Wasserschutzgebietes keine wirkliche Alternative darstellt.

 

Folgerung aus den Alternativprüfungen:

Bei einem Verbot des Tiefbrunnen durch Landrat Christian Bernreiter bleibt doch nur der Anschluss an das Waldwasser.

 

Unsere Frage an Landrat Christian Bernreiter:

Warum will er der Gemeinde Oberpöring die Tiefenwassernutzung von 0,055 Mio. Kubikmeter verbieten, wenn 311 andere Kommunen in Bayern 118 Mio. Kubikmeter fördern dürfen? Und das über 20-30 Jahren.

Unsere Antwort an

Landrat Christian Bernreiter:


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